Unsere Schnittstelle zu SwissGarage
ProTimer® Garage benötigt für den Datenaustausch Schnittstellenprogramme.
Das Schnittstellen-Programm für den Datenaustausch ProTimer® Garage – SwissGarage finden Sie hier.
Das Schnittstellen-Programm holt die Auftragsdaten von SwissGarage ab und fügt sie in ProTimer® Garage ein. Gleichzeitig werden abgeschlossene Aufträge wieder zurück in SwissGarage kopiert.
Das Programm für den automatischen Neustart der Schnittstelle für den Datenaustausch ProTimer® Garage – SwissGarage finden sie hier.
Der Schnittstellen-Dienst wird jede Stunde neu gestartet. Somit ist gewährleistet, dass bei einem Unterbruch spätestens nach einer Stunde wieder Daten transferiert werden.
Die Windows-Dienst-Neustart-Software für die SwissGarage-Schnittstelle finden Sie hier.
Falls der Dienst, der das Schnittstellen-Programm ausführt, ausfällt und man dringend Daten benötigt, kann mittels diesem Programm neu gestartet werden. Unbedingt als Administrator ausführen!
Die Schnittstelle für die Lohnübernahme in SwissGarage finden sie hier.
Die Schnittstelle für die Lohndaten. Einfach starten, Monat auswählen und die Lohndaten sind in der FiBu der SwissGarage. Setzen Sie den Ausgabeordner (dritte Abfrage) auf den gleichen Ort, wo auch die anderen Dateien sind. Diese können Sie unter Administration -> Einstellungen -> Garage sehen. Lassen Sie einfach den letzten Eintrag (z.B. PTSG oder SGPT) weg.
Damit alles rund läuft
Die Aufträge werden durch die normale Auftragserstellung in SwissGarage erstellt. Der Ausdruck des Auftragsblattes enthält einen Barcode, der dann mit ProTimer® Garage am Erfassungsterminal mittels einem Scanner gelesen werden kann. Wird der Auftrag abgeschlossen, erfolgt ein automatischer Transfer zurück in SwissGarage. Bei der Rechnungsstellung sieht man sofort den Vorgabeaufwand und die tatsächlich benötigte Zeit. Die Rechnung erfolgt trotzdem ausschliesslich über SwissGarage.
Hier finden Sie die Schnittstellen- und Unterstützungssoftware.
Gesetzeskonform und effizient
Mit dieser Software erfüllen Sie alle Pflichten, welche gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG Art. 46) und dem Arbeitszeitgesetz (ArGZ 1, Art. 73) bezüglich Zeiterfassung anfallen. Entgegen der allgemeinen Meinung sind nur sehr wenige Firmen und Personen davon befreit. Bei Firmen, die bereits einen Angestellten haben, ist es Pflicht, die Über-/Unterzeiten und Ferien 5 Jahre lang aufzubewahren und jederzeit Auskunft darüber geben zu können.
Durch die Einfachheit und den grossen Umfang können nicht nur Aufträge effizient bearbeitet werden sondern auch den administrativen Teil rund um die Zeiten und Ferien schnell und günstig bearbeiten.
Einfach und vielseitig
Die Software ist browserbasiert und benötigt keine Software-Installation, was Kosten spart. Das Anmelden Ihrer Mitarbeiter kann über den PC des Mitarbeiters oder entsprechenden PCs im Eingangsbereich erfoglen. Wird mit PCs als Arbeitsstationen gearbeitet muss eine Maus und eine Tastatur vorhanden sein. Wenn mit Terminals gearbeitet wird, müssen diese über Wireless-LAN oder Kabel an das Internet angeschlossen sein. ProTimer®-Terminals können innerhalb kürzester Zeit geordert werden. Es ist aber auch möglich, bestehende Tablets (z.B. Android, iPad oder Windows RT) zu verwenden.
Jederzeit und überall die Kontrolle haben
Mit ProTimer® Garage haben Sie jederzeit die Kontrolle über die Über- oder Unterzeiten und die Ferienabrechnung. Auch Ihre Mitarbeiter können selbständig ihre Stundenzeiten jederzeit und ohne administrativen Aufwand am Terminal ansehen und sich sogar per E‑Mail zusenden lassen.
Auch in der Administration werden Sie durch ProTimer® Garage unterstützt zum Beispiel bei festen und beweglichen Feiertagen.
Spart Zeit und Kosten
Bei 10 Mitarbeitern kostet die Software ab CHF 5.45 pro Mitarbeiter und Monat. Alleine die manuelle Übertragung von handschriftlichen Zeiterfassungsdaten eines Mitarbeiters in ein zentrales Excel-Formular kostet Sie um ein vielfaches mehr! Von der Ausrechnung der Überzeiten oder Ferienansprüche ganz zu schweigen.